Paul-Friedrich Bohnsack 

25.02.1920 - 18.03.1945

In seinem Buch Widerstand gegen die NS-Diktatur in Mecklenburg schreibt Prof. Karl-Heinz Jahnke[1]
„…der aus Güstrow stammende Student der Philologie der Rostocker Universität, 
Paul-Friedrich Bohnsack  

... wurde am 18. März 1945 im KZ Neuengamme von Angehörigen der SS-Wachmannschaft erschossen.  

 

             

 

Bei Paul-Friedrich (*25.02.1920 in Brodersdorf) zeigte sich bereits in Kindesalter eine hohe musikalische Begabung.

Gefördert durch seine Eltern und den Musiklehrer erlernte er bereits früh das Klavier- und Cembalospiel.  Vom 12. Lebensjahr an machte man ihn mit dem Orgelspiel auf der Sauer-Orgel der Güstrower Pfarrkirche vertraut. 

Statt an den Wochenenden am Dienst der Hitlerjugend teilzunehmen, verdiente er sich bald sein Schulgeld durch das Orgelspiel bei Gottesdiensten. 

In der Montagsandacht, die für alle Klassen des Oberrealgymnasiums Güstrow in der Aula stattfand, spielte er auf einem Harmonium die Choräle. 

Der Wehrmachtsdienst nach dem Abitur, zunächst als Panzerschütze, dann als Dolmetscher in Frankreich, Italien und Rumänien, brachte ihn wegen seiner christlichen und pazifistischen Haltung zunehmend in einen strengen Konflikt mit den Gräueltaten der Nationalsozialisten. 

Es gelang ihm, aus dem Kriegsdienst entlassen und Philologie-Student an der Universität Rostock zu werden. Begünstigt durch seine Sprachkenntnisse, betreute er in seiner Freizeit heimlich viele in Lagern unter schlimmsten Bedingungen lebende ausländische Gefangene und versorgte sie mit Lebensmitteln, Kleidung und Informationen. 

Bei einem Besuch in der Güstrower Heiliggeist-Kirche, in der man eine Lumpen- und Knochensammelstätte eingerichtet hatte, brach am 13. Oktober 1943 

das ganze Entsetzen über die Gräueltaten des Naziregimes aus ihm hervor: 

"Solange Hitler regiert, ist Chaos in der Welt. Hitler hat das Blutvergießen veranlasst. 

Er wird mit seiner Regierung geköpft werden" [2].

[2] Wörtlich nach dem Unterbringungsbefehl vom 19. Oktober 1943 Geschäftsnummer 2 GS. 145/43. Unterzeichnet von Koopmann, ausgefertigt vom Urkundenbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaden.

Nach dem NS-Heimtückegesetz war diese Äußerung ein eindeutiger Grund zum Todesurteil. 

Nur durch die wohlwollende Diagnose (jugendliche Schizophrenie) des Medizinalrats Dr. Radtman gelang es, die sofortige Vollstreckung zu verhindern. In die Nervenheilanstalt Sachsenberg bei Schwerin eingeliefert, entkam er nur um die Preisgabe seines wahren  Gesundheitszustandes dem Euthanasieprogramm und damit der Tötung durch die Ärzte. Als gesund befunden wurde er in das Konzentrationslager Neuengamme bei Hamburg überstellt und dort, angeblich weil er sich im Todesstreifen des Lagerzaunes aufhielt, 

am 18.03.1945 - kurz von der Befreiung durch die Alliierten - 

durch einen SS-Mann erschossen.

      


[1] ISBN 3-89954-227-4

 

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